19 Mai 2006
Allgemeine Auftragsbedingungen
1) Geltungsbereich
- Diese Auftragsbedingungen gelten für
Verträge zwischen Anne Koth (Übersetzerin) und dem Auftraggeber (Kunden),
soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich
unabdingbar vorgeschrieben ist. Diese AGB werden durch die Auftragserteilung
anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung.
Mündliche Nebenabreden, abweichende bzw. Zusatzvereinbarungen gelten
nur vorbehaltlich einer schriftlichen Bestätigung.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese
schriftlich anerkannt hat.
2) Auftragserteilung
- Die
Auftragserteilung kommt zustande aufgrund der schriftlichen Beauftragung
durch den Kunden (Post, E-Mail, Fax) und schriftlicher Bestätigung
der Auftragsannahme durch die Übersetzerin (Post, E-Mail, Fax).
- Sollen
Teile des Ausgangstexts nicht übersetzt werden oder im übersetzten
Dokument nicht erscheinen, muss dies der Übersetzerin bei der Auftragserteilung
mitgeteilt werden.
3) Umfang des Übersetzungsauftrags
- Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.
Der Auftraggeber erhält die im Auftragsformular schriftlich vereinbarte
Ausführung der Übersetzung.
4) Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des
Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat die Übersetzerin
rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung
zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung
der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert
und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare
des Auftraggebers, firmeninterne Titel, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
Abkürzungen etc.).
- Die etwaige Verwendung einer spezifischen
Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich
zu vereinbaren.
- Die Übersetzerin behält sich vor,
bei Unklarheiten im Urtext beim Auftraggeber zurückzufragen. Sie hat
jedoch wahlweise auch das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen
eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen.
5) Mängelbeseitigung
- Die Übersetzerin behält sich das
Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf
Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
Sämtliche Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens
innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Übersetzung unter genauer
Angabe des Mangels schriftlich vom Kunden geltend zu machen.
Nach Fristablauf
gilt die Leistung als angenommen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung
oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6) Liefertermin, höhere Gewalt
- Lieferfristen und -termine werden im Auftragsformular
festgehalten und sind bindend. Die Übersetzerin kommt jedoch nicht
in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den
sie nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins
auf höherer Gewalt, so ist die Übersetzerin berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu
verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche,
sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes
sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
- Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur mit
beidseitigem schriftlichem Einverständnis gewährt werden.
7) Haftung
- Die Übersetzerin haftet bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
- Die Übersetzerin haftet nicht für
Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige
oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt Informationen oder Unterlagen
oder durch fehlerhafte oder unleserliche Quelltexte verursacht werden.
- Werden die Übersetzungen mit der Post
oder per Kurier versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs,
der zufälligen Verschlechterung oder der verspäteten Zustellung/Anlieferung
mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Übersetzung an die Post oder
den Kurier auf den Kunden über.
- Der Versand von Texten und Daten durch elektronische
Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für schadhafte, unvollständige
oder verlorengegangene Texte und Daten haftet die Übersetzerin nicht.
8) Berufsgeheimnis
- Die Übersetzerin verpflichtet sich,
Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang
mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
9) Kündigung des Vertrages
- Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag,
ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, muss die bis zum
Zeitpunkt der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit honoriert
werden. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
10) Vergütung
- Das Übersetzerhonorar ist innerhalb
von 20 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Die Preise gelten
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
- Die Preise können auf Zeilen- oder
Wortbasis oder als Pauschalpreis vereinbart werden. Eine Standardzeile umfasst 55 Anschläge mit Leerzeichen.
Berechnet werden alle Zeichen im übersetzten Dokument; dazu gehören
auch Wörter, die nicht übersetzt werden müssen, wie z.B.
Namen, Weblinks, Adressen. Die Berechnung der Zeichen erfolgt mit dem WORD-Programm
des MS-Office-Paketes.
- Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten
Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und
mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen, wie z.B. Kosten der Übermittlung,
Transport- und Versandkosten der Übersetzung, Kosten für Recherchen
und Konsultationen.
- Die Übersetzerin kann bei umfangreichen
Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung
der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen
kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres
vollen Honorars abhängig machen.
- Für Eilaufträge, die Nacht-, Feiertags-
oder Wochenendarbeit erfordern, ist der Kunde verpflichtet, dies rechtzeitig
vor Auftragserteilung anzugeben. In diesen Fällen behält sich
die Übersetzerin ein Eilzuschlag vor.
- Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart,
so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung
geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung
von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen
und üblich.
- Wenn
nicht anders vereinbart,
beträgt der Mindestauftragswert EUR 15,00.
11) Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
- Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber
kein Nutzungsrecht.
- Die Übersetzerin behält sich ihr
Urheberrecht vor.
- Bei Übersetzungen, die zum Druck bestimmt
sind, hat die Nennung des Namens der Übersetzerin an geeigneter Stelle
zu erfolgen.
12) Anwendbares Recht
- Für den Auftrag und alle sich daraus
ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
- Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen
wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht
berührt.