19 Mai 2006

Allgemeine Auftragsbedingungen

1) Geltungsbereich

  1. Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Anne Koth (Übersetzerin) und dem Auftraggeber (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Diese AGB werden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung. Mündliche Nebenabreden, abweichende bzw. Zusatzvereinbarungen gelten nur vorbehaltlich einer schriftlichen Bestätigung.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese schriftlich anerkannt hat.

2) Auftragserteilung

  1. Die Auftragserteilung kommt zustande aufgrund der schriftlichen Beauftragung durch den Kunden (Post, E-Mail, Fax) und schriftlicher Bestätigung der Auftragsannahme durch die Übersetzerin (Post, E-Mail, Fax).
  2. Sollen Teile des Ausgangstexts nicht übersetzt werden oder im übersetzten Dokument nicht erscheinen, muss dies der Übersetzerin bei der Auftragserteilung mitgeteilt werden. 

3) Umfang des Übersetzungsauftrags

  1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die im Auftragsformular schriftlich vereinbarte Ausführung der Übersetzung.

4) Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.).
  2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Übersetzerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, firmeninterne Titel, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
  3. Die etwaige Verwendung einer spezifischen Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren.
  4. Die Übersetzerin behält sich vor, bei Unklarheiten im Urtext beim Auftraggeber zurückzufragen. Sie hat jedoch wahlweise auch das Recht, in einem solchen Fall nach bestem Wissen eine Übersetzung aufgrund des zu verstehenden Sinngehalts zu erstellen.

5) Mängelbeseitigung

  1. Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Sämtliche Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Übersetzung unter genauer Angabe des Mangels schriftlich vom Kunden geltend zu machen.
    Nach Fristablauf gilt die Leistung als angenommen. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6) Liefertermin, höhere Gewalt

  1. Lieferfristen und -termine werden im Auftragsformular festgehalten und sind bindend. Die Übersetzerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die Übersetzerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
  2. Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur mit beidseitigem schriftlichem Einverständnis gewährt werden.


7) Haftung

  1. Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
  2. Die Übersetzerin haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche Quelltexte verursacht werden.
  3. Werden die Übersetzungen mit der Post oder per Kurier versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder der verspäteten Zustellung/Anlieferung mit dem Zeitpunkt der Übergabe der Übersetzung an die Post oder den Kurier auf den Kunden über.
  4. Der Versand von Texten und Daten durch elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für schadhafte, unvollständige oder verlorengegangene Texte und Daten haftet die Übersetzerin nicht.

8) Berufsgeheimnis

  1. Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

9) Kündigung des Vertrages

  1. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, muss die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit honoriert werden. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

10) Vergütung

  1. Das Übersetzerhonorar ist innerhalb von 20 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Die Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Die Preise können auf Zeilen- oder Wortbasis oder als Pauschalpreis vereinbart werden. Eine Standardzeile umfasst 55 Anschläge mit Leerzeichen. Berechnet werden alle Zeichen im übersetzten Dokument; dazu gehören auch Wörter, die nicht übersetzt werden müssen, wie z.B. Namen, Weblinks, Adressen. Die Berechnung der Zeichen erfolgt mit dem WORD-Programm des MS-Office-Paketes.
  3. Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen, wie z.B. Kosten der Übermittlung, Transport- und Versandkosten der Übersetzung, Kosten für Recherchen und Konsultationen.
  4. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
  5. Für Eilaufträge, die Nacht-, Feiertags- oder Wochenendarbeit erfordern, ist der Kunde verpflichtet, dies rechtzeitig vor Auftragserteilung anzugeben. In diesen Fällen behält sich die Übersetzerin ein Eilzuschlag vor.
  6. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
  7. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt der Mindestauftragswert EUR 15,00.

11) Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
  2. Die Übersetzerin behält sich ihr Urheberrecht vor.
  3. Bei Übersetzungen, die zum Druck bestimmt sind, hat die Nennung des Namens der Übersetzerin an geeigneter Stelle zu erfolgen.

12) Anwendbares Recht

  1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
  2. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.